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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Prodoba AG

1. Anwendungsbereich
Das Rechtsverhältnis zwischen der Kundin / dem Kunden und der Prodoba AG wird in der Regel durch die Vertragsdokumente Einzelvertrag mit Leistungsbeschrieb und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Einmal mit dem Kunden vereinbarte AGB bleiben auch bei allenfalls verändertem Einzelvertrag sowie für darüber hinaus zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Aufträge bis zum Abschluss von neuen AGB in Kraft.
Abweichende Vereinbarungen des Einzelvertrages gehen den AGB vor.

2. Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit dem, in den Vertragsdokumenten, genannten Datum in Kraft.

3. Leistungen der Prodoba AG
Die Prodoba AG erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäss. Inhalt und Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Die Prodoba AG kann zur Leistungserbringung jederzeit Dritte beiziehen.

4. Änderung der Leistungen / Zusatzarbeiten
4.1 Die berechneten Kosten basieren auf dem in den Vertragsdokumenten aufgeführten Arbeitsumfang. Vom Kunden angeforderte oder vom Arbeitsablauf notwendige Mehrarbeit führt gegen Beleg des Mehraufwandes zur Anpassung und Erhöhung des Entgelts der Prodoba AG.
4.2.1 Weitere zusätzlich vom Kunden verlangte Arbeiten werden nach besonderer Vereinbarung oder nach Zeitaufwand verrechnet.
4.2.2 Bei Einsätzen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag, gemäss GAV-Reinigung, erhoben.
4.2.3 An folgenden anerkannten Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt:
Neujahrstag, Fasnachtsmontag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Auffahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bundesfeier, Weihnachtstag und Stephanstag.
An den genannten Feiertagen ruhen sämtliche geschäftliche Tätigkeiten.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Vor- bzw. Nachholung von Leistungen besteht nicht. Es erfolgt keine Gutschrift.

5. Leistungen des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der Prodoba AG die notwendigen Räume und Einrichtungen vor Ort für die Deponierung der Reinigungsmittel und Maschinen kostenlos zur Verfügung. Ein Reinigungsraum muss abschliessbar sein.
5.2 Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser sowie den Strom stellt der Kunde der Prodoba AG unentgeltlich zur Verfügung. Prodoba AG achtet auf einen sparsamen Umgang damit.

6. Mitarbeitende von Prodoba AG
6.1 Die Prodoba AG stellt die erforderlichen Mitarbeitenden.
6.2 Bei Ferien, Krankheit, Unfall und anderweitig bedingten Ausfällen der Mitarbeitenden trägt die Prodoba AG die Verantwortung für die Einhaltung des Reinigungsstandards.
6.3 Die Mitarbeitenden der Prodoba AG werden durch die verantwortlichen Vorgesetzten der Prodoba AG instruiert, beaufsichtigt und kontrolliert.
6.4 Die Parteien vereinbaren ein striktes Abwerbeverbot der Mitarbeitenden der Prodoba AG. Demnach ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende der Prodoba AG vor Ablauf eines Jahres ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses direkt oder indirekt einzustellen oder diese mit den von Prodoba AG erbrachten Leistungen zu mandatieren. Es wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von 6 Bruttomonatslöhnen vereinbart.

7. Vertraulichkeit
Die Prodoba AG verpflichtet sich, sämtliche Informationen vertraulichen Charakters, die im Rahmen der Leistungserbringung für und über den Kunden erlangt werden, vertraulich zu behandeln. Die Prodoba AG überbindet diese
Geheimhaltungspflichten den mit der Leistungsausführung befassten Mitarbeitenden.

8. Vertragsdauer / Kündigungsfrist
8.1 Grundvertragsdauer des Vertrages und gleichzeitig Mindestdauer desselben beträgt ein Jahr, gerechnet ab Arbeitsaufnahme durch die Prodoba AG.
8.2 Erfolgt von keiner der beiden Parteien eine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
8.3 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Monaten jeweils auf Vertragsablauf hin gekündigt werden.

9. Preise / Zahlungsmodalitäten
9.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
9.2 Beträgt die effektive Vertragsdauer über 9 Monate, sind die Preise wie folgt indexiert: Massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise (Dezember 2020 = 100). Die Anpassung erfolgt per 1. Januar eines Jahres, basierend auf dem Indexstand des Oktobers des Vorjahres.
9.3 Die Rechnung ist zahlbar innert 30 Tagen netto ohne Abzug.
9.4 Bei Zahlungsverzug ist Prodoba AG berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Prodoba AG unterrichtet den Kunden über den Zeitpunkt der Einstellung der Leistungen.

10. Haftung
10.1 Für Schäden, welche die Prodoba AG durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, besteht eine branchenübliche Haftpflichtversicherung für die Deckung von Personen- und Sachschäden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt als ausgeschlossen.
10.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
10.3 Bei Verlust von anvertrauten Schlüsseln haftet Prodoba AG für die Kosten der Ersatzbeschaffung der Schlüssel. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.4 Schadensansprüche müssen der Prodoba AG unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, spätestens 7 Tage nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.

11. Höhere Gewalt
Kann Prodoba AG aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, Pandemie, unvorhergesehene behördliche Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung so lange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von Prodoba AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Vorbehalten bleibt Ziffer 3 vorstehend.

14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieses Vertrages davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsentscheid
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschliesslich Bottmingen.

Prodoba AG

Stand: April 2026.

Prodoba AG
Schlossgasse 2
4103 Bottmingen
Schweiz
E-Mail: info@prodoba.ch

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